KINDERAUGENHEILKUNDE

 

Ein besonderes Anliegen ist uns die optimale Versorgung unserer jüngsten Patienten.

Für viele Kinder – und auch Eltern – ist der erste Augenarzttermin sicherlich aufregend. Die Untersuchung erfolgt altersadäquat in Zusammenarbeit mit unserer erfahrenen Orthoptistin. Zum Teil spielerisch werden so die Sehleistung beider Augen, das räumlichen Sehen, die brechenden Medien und der Augenhintergrund genau überprüft.

 

Gutes Sehen ist Kindern nicht angeboren, es wird in den ersten Lebensjahren erlernt. Mögliche Fehlentwicklungen, Fehlsichtigkeiten oder Schielen sind für die Eltern oftmals nicht erkennbar und kleine Kinder werden Probleme beim Sehen meist nicht kommunizieren, da sie keinen Vergleich haben.

 

Frühzeitig erkannte Sehschwächen können gut behandelt werden und sind somit für die weitere optimale Sehentwicklung, die etwa mit dem sechsten Lebensjahr abgeschlossen ist,  von großer Bedeutung. Einer lebenslangen Sehschwäche mit möglichen Folgen für das Berufsleben kann somit vorgebeugt werden.

 

 

 

Wann sollten Untersuchungen beim Augenarzt erfolgen?

 

  • Mutter-Kind-Pass Untersuchung

 

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind zwei Augenuntersuchungen vorgesehen. Die erste zwischen dem 10. und 14. Lebensmonat wird meist von Ihrem Kinderfacharzt übernommen. Bei Auffälligkeiten, Verdacht oder familiärer Vorbelastung sollte die Untersuchung bereits durch den Augenarzt erfolgen.

 

Die zweite Untersuchung zwischen dem 22. und dem 26. Lebensmonat sollte jedenfalls beim Augenarzt durchgeführt werden.

 

 

  • Weitere Untersuchungen im Kindesalter

 

Bei unauffälliger Mutter-Kind-Pass Untersuchung wird eine weitere Kontrolle um das vierte Lebensjahr und vor Schuleintritt empfohlen.

 

 

  • Schulalter

 

Um die unterschiedlichen Anforderungen im Schulalltag aus optischer Sicht zu meistern, sind komplexe visuelle Funktionen erforderlich. Der ständige Distanzwechsel (z.B Tafel – Heft), die zunehmende Verwendung digitaler Medien sowie lange Naharbeit bedeuten eine hohe Anforderung für das optische System.

 

Im Zuge der augenärztlichen Untersuchung findet eine umfassende orthoptische Untersuchung durch unsere Orthoptistin statt. Hier wird neben der Sehleistung auch das Zusammenspiel beider Augen, die Akkomodationsfähigkeit, die Fusionsfähigkeit, das Stereosehen, die Fixation und Folgebewegungen sowie das Farb- und Kontrastsehen überprüft.

 

Augenärztliche Kontrollen bei Schulkindern sollten in regelmäßigen  Abständen erfolgen, da ein reduziertes Sehvermögen Kopfschmerzen und Müdigkeit sowie Leseunlust und Konzentrationsschwierigkeiten verursachen und folglich zu schlechteren schulischen Leistungen führen kann.

 

Lernschwierigkeiten, bzw. Leseunlust können auch durch eine Störung der zentralen visuellen Wahrnehmung (CVI - cerebral visual impairment) bedingt sein. Denn gutes Sehen braucht ein optimales Zusammenspiel von Auge und Gehirn. Diese Störungen werden nicht durch okuläre Sehfehler verursacht, sondern liegen an einer fehlerhaften Wahrnehmung des Gesehenen im Gehirn. Eine diesbezügliche Abklärung kann von unserer Orthoptistin durchgeführt werden.

Nähere Infos:

Folder "Hat mein Kind CVI?"
CVI Folder.pdf
PDF-Dokument [2.6 MB]

 

  • Schulalter/Teenager

 

Aufgrund der vermehrten Bildschirmarbeit bzw. Handy/Tablet-Aktivitäten ist weltweit eine signifikante Zunahme der Kurzsichtigkeit bei Kindern zu beobachten. Mit steigender Dioptrienzahl erhöht sich jedoch auch das Risiko für degenerative Augenerkrankungen im Erwachsenenalter wie Netzhautablösung oder Makuladegeneration.

 

Regelmäßige Kontrollen auch bis ins Teenageralter sind daher notwendig, um rechtzeitig Therapiemaßnahmen setzen zu können um das Fortschreiten der Kurzsichtigkeit so gut wie möglich einzudämmen. Dies kann mit Hilfe von Spezialkontaktlinsen oder einer Augentropfentherapie erfolgen.

 

 

In unserer Prax haben wir ein gemeinsames Ziel - Babys,  Kleinkinder, Schulkinder  und Jugendliche bestens zu betreuen.

 

 

Artikel:

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